Evakuierungs- und Brandschutzhelfer:innen
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten zu treffen. Dazu sind Personen zu benennen, die im Ernstfall souverän und gelassen handeln können. Die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens ermittelt die benötigte Anzahl an Evakuierungs- und Brandschutzhelfer:innen.
Die Aufgaben beider Einheiten werden auf Basis § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) geschult.
Qualifizierung von Evakuierungs- und Brandschutzhelfer:innen
– Coaching in Theorie und Praxis
– Praxis-Ausbildung mit Firetrainer und Übungs-Feuerlöscher
– Inhouse-Coaching bei Unternehmen vor Ort
– Kleingruppen mit max. 12 Teilnehmer:innen für effizientes Lernen
– Teilnahmebestätigung nach erfolgreichem Abschluss
– Einsatz Deutschlandweit möglich