Brandschutz
Arbeitgebern obliegt eine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern. Brandschutz ist somit eine verpflichtende Angelegenheit für Unternehmen. Gesetzliche Grundlagen für den Brandschutz ergeben sich aus dem § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Arbeitsstättenverordnung sowie den Normenwerken der Berufsgenossenschaften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz.
Die Aufgaben und Anforderungen an einen Brandschutzbeauftragten sind vielfältig.
Beratung, Unterweisung und Betreuung bei Brandschutz
– Beratung und Betreuung nach den Vorschriften der DGUV Information 205-003,
vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111
– Auf den Betrieb zugeschnittene Unterweisungen
– Einsatz Deutschlandweit möglich